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Verordnung Nichtwohngebäude

Entwicklung der Bewertungsmethode für bestehende und neue Nichtwohngebäude. Neue Nichtwohngebäude werden auf der Basis der Rechenvorschrift DIN V 18599 bewertet. Für Luxemburg angepasst wurden einige Vereinfachungen entwickelt um den Arbeitszeitaufwand zu verringern und Ergebnisse besser auf Plausibilität überprüfen zu können. Gemäß der Energieeinsparverordnung wird das zu bewertende Gebäude mit der Referenzgebäudemethode bewertet, was viele Vor- aber auch Nachteile mit sich bringt. Ein großer Nachteil ist z.B., dass der gewählte architektonische Gebäudeentwurf in beiden Berechnungen durchgereicht wird und ein besonders guter energetischer Entwurf nicht "belohnt" wird. Gleiches gilt für Fensterflächenanteile, Anordnung in der Fassade, etc.. In diesem Ökosystem der Bewertung erfolgt kein Anreiz mehr, energetisch optimiert zu entwerfen.

Verordnung Wohngebäude

Seit 2007 gilt die neue Energieeinsparverordnung für Wohngebäude in Luxemburg. Goblet Lavandier hat für das Wirtschaftsministerium folgende Arbeiten durchgeführt:

  • Entwicklung der Rechen- und Bewertungsmethode für die energetischen Anforderungen an neue Wohngebäude.  
  • Verfassen des nationalen Anhangs des Reglements und Mitarbeit am Gesetzestext.
  • Für die nationale Einführung wurde ein Rechenwerkzeug LuxEeB-Tool entwickelt, mit dem Energieausweise erstellt werden können. Anfang 2013 waren etwa 1.500 Nutzer registriert.
  • Das Rechenwerkzeug kann über das Wirtschaftsministerium bezogen werden.

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