Die Bewertung von bestehenden Gebäuden erfolgt oft über typische, statistisch erhobene Verbrauchskennwerte für Gesamtgebäude. Dabei werden als Vergleichswert gebäudetypologische Werte genutzt, welche aufgrund der Vielzahl möglicher Gebäudearten sehr umfangreich ausfallen können. Für die Luxemburger Energieeinsparverordnung wurde in Zusammenarbeit mit dem IWU (Institut für Wohnen und Umwelt) ein Verfahren entwickelt, welches die energetische Bewertung von bestehenden Gebäuden auf der Basis von Teilenergiekennwerten (Energiekennwerte
je Nutzungsfunktion) ermöglicht.