Verordnung Nichtwohngebäude
Für Luxemburg wurden die Referenzgebäude daher so modifiziert, dass der energetische Entwurf im Referenzgebäude berücksichtigt wird. Folgende Arbeiten wurden durchgeführt:
- Entwicklung eines angepassten Referenzgebäudeverfahrens für Luxemburg.
- Einführung einer auf Luxemburg angepassten Schnittstelle für die normative Berechnung nach DIN V 18599.
- Vereinfachungen im Bereich der Gebäudehülle und Zonierung von Gebäuden.
- Entwicklung eines Verfahrens zur Koppelung des Referenzgebäudeverfahrens an Energieeffizienzklassen für neue Gebäude.
- Entwicklung eines Bewertungsverfahrens für bestehende Gebäude auf der Basis von
Teilenergiekennwerten. - Mitwirken an den Gesetzestexten und der Umsetzung in einer Software.
- Ausarbeiten und Halten der nationalen Expertenschulung für die Erstellung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude.


