Verordnung Nichtwohngebäude

Für Luxemburg wurden die Referenzgebäude daher so modifiziert, dass der energetische Entwurf im Referenzgebäude berücksichtigt wird. Folgende Arbeiten wurden durchgeführt:

  • Entwicklung eines angepassten Referenzgebäudeverfahrens für Luxemburg.
  • Einführung einer auf Luxemburg angepassten Schnittstelle für die normative Berechnung nach DIN V 18599.
  • Vereinfachungen im Bereich der Gebäudehülle und Zonierung von Gebäuden.
  • Entwicklung eines Verfahrens zur Koppelung des Referenzgebäudeverfahrens an Energieeffizienzklassen für neue Gebäude.    
  • Entwicklung eines Bewertungsverfahrens für bestehende Gebäude auf der Basis von
    Teilenergiekennwerten.
  • Mitwirken an den Gesetzestexten und der Umsetzung in einer Software.
  • Ausarbeiten und Halten der nationalen Expertenschulung für die Erstellung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude.